Blaulicht und Martinshorn mitten in der Nacht
Plötzlich werden sie durch lautes Martinshorn aufgeweckt. Die Feuerwehr ist unterwegs. Müssen die denn immer so einen Krach machen, ist wohl die häufigste Frage. Ja, das müssen wir. Ein Einsatzfahrzeug kann nach §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) seine Wegerechte nur dann in Anspruch nehmen, wenn es gleichzeitig Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hat. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus, wie es auch meistens in der Nacht getan wird, das Martinshorn nicht einschalten, so hat dieses Fahrzeug laut Gesetz auch kein Wegerecht mehr. Wegerecht bedeutet, dass Sie, als anderer Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen unverzüglich Platz zu schaffen haben.
Denken Sie bitte auch daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Vielmehr ist es zu Personen unterwegs, die in diesem Moment auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Wir danken Ihnen für ihr Verständnis!